Anfrage: Zur Situation im Mutter-Kind-Strafvollzug (07.09.11)
Eine Anfrage der Abgeordneten Kreszentia Flauger zur
Situation von Frauen mit Kindern in niedersächsischen Strafvollzugsanstalten
ist von der Landesregierung beantwortet worden.
Flauger hatte nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage
von Mutter-Kind-Haftplätzen, den internen Betreuungs- und Hilfsangeboten
sowie dem generellen Umgang mit weiblichen Häftlingen, die minderjährige
Kinder haben oder schwanger sind, gefragt. Nicht alle Frauen kommen in
Niedersachsen in reinen Frauenhaftanstalten unter und die Plätze für
Mütter mit Kinder(n) sind zahlenmäßig begrenzt.
„Bei diesem Thema bedarf es einer sensiblen und differenzierten Betrachtung“,
meint Flauger, denn die derzeit 75-prozentige Auslastung von Mutter-Kind-Haftplätzen
erfordere zuweilen Wartelisten und die Frage, ob ein Kind während der Haft bei der
Mutter verbleiben darf, sei nach Aussage der Landesregierung an bestimmte
Bedingungen geknüpft. „Dabei sind eine hohe fachliche Kompetenz und Urteilsfähigkeit gefragt.“
Immerhin, resümiert Flauger, sei es – so behauptet die Landesregierung – bisher nicht
vorgekommen, dass Frauen angesichts ihrer Inhaftierung eine Adoption nahegelegt worden sei;
es stünden zudem Beratungsstellen zur Verfügung, die den Frauen in einer solchen Situation
bei einer Entscheidungsfindung behilflich seien.
Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier:
>>> Mutter-Kind-Haftplätze -
Zur Situation von Frauen mit Kindern im Strafvollzug in Niedersachsen