Hartz IV-Urteil: In diesem Jahr Fakten für Sonderbedarf schaffen (16.03.10)Wildeshausen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09.02.2010, das die
Berechnungsmethoden für die Hartz IV-Regelleistungen als verfassungswidrig erklärt hat,
zwingt die Bundesregierung nicht nur dazu, bis zum 01.01.2011 ein neues Regelwerk auf
Grundlage einer methodisch fundierten Berechnung vorzulegen. Es führt bereits jetzt dazu,
dass die Ämter bestimmte Sonderbedarfe, die dauernd oder regelmäßig anfallen und von
keinem anderen Leistungsträger übernommen werden, übernehmen müssen.
Ungeklärt sei bisher, welche Kosten als Sonderbedarf geltend gemacht werden können.
Aus diesem Grund rät die Fraktionsvorsitzende Kreszentia Flauger dazu,
den eigenen Bedarf im Zweifel vom Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e. V.
(ALSO) prüfen zu lassen. Vor allem kranke oder behinderte Menschen sowie
Kinder und Jugendliche hätten in den kommenden Monaten die Chance, dass
zusätzliche Kosten, die bisher nicht übernommen wurden, bezahlt werden
müssen. Lehnt die ARGE einen solchen Antrag ab, könne der Weg der Klage
sinnvoll und erfolgreich sein.
„Dabei kann es sich beispielsweise um nicht verschreibungspflichtige Arznei- oder
Verbandsmittel für chronisch Kranke, eine Putzhilfe für körperlich eingeschränkte Menschen,
Nachhilfeunterricht für lernschwache Schülerinnen und Schüler oder den Beitrag für den
Sportverein handeln“, so Kreszentia Flauger. „Bedeutend ist, dass die Karten in den
kommenden Monaten neu gemischt werden: Je mehr Anträge jetzt durchgeboxt werden,
umso mehr Einfluss können die Menschen bis zur Verabschiedung des neuen Hartz IV-Regelwerks auf
die Politik nehmen.“ Dies sei das Ergebnis, zu dem die ALSO in ihrem Vortrag am 11.02.2010,
der das Bundesverfassungsgerichtsurteil und die damit verbundenen Veränderungen zum
Thema hatte, gekommen sei. „Meine Mitarbeiterin Katharina Lindner stellt gern den
Kontakt zur ALSO her“, so Kreszentia Flauger, „falls Menschen aus dem Landkreis Oldenburg diesbezüglich eine Beratung benötigen.“
Über diesen Link gelangen Sie zum ALSO Oldenburg e.V.