Kostenlose Verhütungsmittel für Bedürftige auch auf Landesebene durchsetzen (17.06.2010)Landkreis Oldenburg. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kreszentia Flauger, begrüßt das Vorhaben im
Landkreis Oldenburg, ein Konzept zur Übernahme der Kosten für Kontrazeptiva von ALG-II-Empfängerinnen zu
erarbeiten. „Kommunalpolitik und Landkreis entscheiden damit im Sinne der Linksfraktion, die bereits im
Frühjahr dem Niedersächsischen Landtag gegenüber eine entsprechende Forderung formuliert hatte“, erklärt
Flauger. Nachdem die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im ersten Quartal dieses Jahres um etwa sieben
Prozent (Statistisches Bundesamt) gestiegen war, habe die Linksfraktion ihre Forderung nach kostenlosen
Verhütungsmitteln für ALG-II-Empfängerinnen und andere Arme auf Landesebene mit einem Antrag erneuert.
Das Vorhaben im Landkreis Oldenburg gehe dem Parlament mit gutem Beispiel voran,
brauche aber Rückendeckung durch die Landespolitik. „Zum einen wird das lobenswerte
Projekt im Landkreis Oldenburg zeitlich begrenzt sein“, begründet Flauger den dringenden
landespolitischen Handlungsbedarf, „zum anderen erreicht es zwar 2.250 betroffene Frauen,
die im Landkreis Oldenburg leben, aber niedersachsenweit kann das Problem der zahlreichen
ungewollten Schwangerschaften nur durch eine vernünftige Entscheidung im Landtag gelöst werden.
Wenn in Niedersachsen die Verhütungsmittelkosten Bedürftiger von den Krankenkassen übernommen
würden, wären weniger Frauen gezwungen, eine Abtreibung vornehmen zu lassen und den Kommunen
würde etwas von ihrem Druck genommen“, so Flauger.
Zum Hintergrund: Am 15.06.2010 hatten die Kommunalpolitiker im Landkreis
Oldenburg einstimmig beschlossen, der Verwaltung die Erarbeitung eines Konzepts
vorzuschlagen, nach dem gemeinsam mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
ein zeitlich befristetes Projekt im Umfang von etwa 10 000 Euro in Angriff genommen
werden soll, das bedürftigen Frauen die Vergabe von kostenlosen Verhütungsmittel in Form von Rezepten offeriert.
Den Wortlaut des Antrags können Sie hier nachlesen.