Disziplinarmaßnahmen für pensionierte Beamte, die sich bei den Linken engagieren wollen (18.05.2010)

Wildeshausen. Die schriftliche Frage ans Innenministerium war eigentlich als Argumentationshilfe gedacht, um besorgte Sympathisanten, die Konsequenzen einer Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE befürchteten, beruhigen zu können.

Vor einigen Wochen hatte die Landtagsabgeordnete Kreszentia Flauger daher beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration nachgefragt, welche persönlichen Nachteile Menschen bei einem Eintritt in DIE LINKE zu erwarten hätten, in konkret vorliegenden Fall ein Beamter im Ruhestand, der zu seiner Entscheidungsfindung um verbindliche Informationen gebeten hatte. Die Fraktionsvorsitzende hatte selbstverständlich mit einer knapp formulierte Entkräftigung der Befürchtungen gerechnet, um dem an linker Politik interessierten Bürger mitteilen zu können, die Mitgliedschaft in einer demokratisch gewählten und in nunmehr 13 Landesparlamenten sowie im Bundestag vertretenen Partei brächte selbstverständlich keine Konsequenzen mit sich.

Die Antwort, verfasst in Namen des Herrn Uwe Schünemann, sorgte jedoch für großes Erstaunen. Generell hätten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte durchaus disziplinarrechtliche Schritte zu erwarten, wenn ein „Zweifel an ihrer Verfassungstreue“ bestünde. Für Beamte gelte, dass ihnen eine ebenfalls disziplinarisch zu ahnende Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, wenn sie bei „politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung nicht wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“ Diese Voraussetzungen, so das Innenministerium, könnten freilich „nicht abstrakt“, sondern nur im Einzelfall bewertet werden.

Kreszentia Flauger ist über diese Maßgabe, die sie für willkürlich hält, entsetzt: „Die linke Hetzjagd des Herrn Schünemann, die er die letzten Jahre obsessiv betrieben hat, zeigt hier für Menschen, die sich für eine linke, friedliche und soziale Politik einsetzen wollen, ein besonders hässliches Gesicht“, erklärt sie. Die politische Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft werde durch Schünemann behindert.

Hier gelangen Sie zu dem Brief vom Innenministerium.