Neues Rundfunkgebühren-Modell
benachteiligt Menschen mit Behinderung (Jan Langehein, 18.11.2010)
Hannover. DIE LINKE im Landtag hat eine Anfrage zur Neuordnung
der Finanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingebracht;
jetzt hat die Landesregierung geantwortet. Die Vorsitzende und
medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kreszentia Flauger,
kritisierte die Antwort: "Die Landesregierung konnte uns nicht
plausibel machen, warum die Gebührenbefreiung für Menschen mit
Behinderung wegfallen soll". Anstelle der generellen Befreiung
soll diese Personengruppe künftig ein Drittel der normalen
Gebühren bezahlen, unabhängig von Art und Umfang der Behinderung.
"Die Landesregierung behauptet pauschal,
behinderte Kunden müssten heute keinen Mehraufwand mehr
betreiben, um den Rundfunk zu nutzen. Das halten wir für
zweifelhaft", sagte Flauger. So habe das NDR-Fernsehen laut
Landesregierung im vergangenen Jahr lediglich 41
Hörfilmsendungen mit einem Audiokommentar für Blinde ausgestrahlt.
"Das erklärte Ziel, in Zukunft alle neuen Filme und Serien mit diesem
Angebot auszustatten, ist zwar löblich, aber noch lange keine Begründung dafür,
die Gebühren zu erheben".
Der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Patrick Humke-Focks, ergänzte, von einer durchgehenden
Barrierefreiheit in Radio und Fernsehen seien die Öffentlich-Rechtlichen noch weit entfernt. Dies zeige
etwa der geringe Anteil von Sendungen, die in Gebärdensprache gedolmetscht seien. Humke-Focks: "Die Gebührenbefreiung kommt
in Niedersachsen derzeit über 68.000 Menschen mit Behinderungen zugute. Die meisten von ihnen haben auch unabhängig von der
Möglichkeit, am Rundfunk teilzuhaben, sehr viele behinderungsbedingte Zusatzkosten - und schon deshalb ist es absolut
gerechtfertigt, ihnen die Rundfunkgebühren zu ersparen".