Kreszentia Flauger hält Handeln der Behörden für unmenschlich und nicht nachvollziehbar – Abschiebung eines Sandkruger Säuglings nach Syrien (19.05.2010)

Sandkrug. Mit Entsetzen hat die Landtagsabgeordnete Kreszentia Flauger die Presseberichte (NWZ 19.05.2010: Amt will vier Monate altes Baby nach Syrien abschieben und Sandkruger Familie hält eng zusammen) gelesen, nach denen eine Sandkruger Familie vom Bundesamt für Flüchtlinge eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebeandrohung für ihre vier Monate alte Tochter erhalten hat. Die sechs anderen Kinder des aus Syrien stammenden Ehepaares Daoud/Kuoscho, das vor über zehn Jahren wegen Gewalt und Unterdrückung aus der Heimat geflohen war, haben alle eine Aufenthaltsgenehmigung – der kleinen Ruken wird sie wegen bürokratischer Hindernisse, die juristisch nur schwer durchschaubar und menschlich nicht akzeptabel sind, gegenwärtig verweigert.

„Ich frage mich, auf welch absurde Ideen diese Behörden kommen. Das kann doch nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden, ein Baby aus einer Familie zu reißen und in ein syrisches Kinderheim zu stecken“, wundert sich Kreszentia Flauger und betont, dass ein solches Vorgehen wohl kaum mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie zu vereinbaren sei. „Selbstverständlich erwarten wir, dass die Behörde vor Ort diese Bedrohung für die Familie abwendet, und wir werden diesen Fall sehr genau verfolgen“, meint die Vorsitzende der Linksfraktion. „Außerdem nehmen wir den Vorfall zum Anlass, um eine Anfrage an die Regierung zu richten, damit offenbar bestehende gesetzliche Lücken aufgedeckt und behoben werden können.“

Zum Hintergrund: Dem Säugling droht die Abschiebung, weil das Standesamt sich bislang weigert, den Namen des Vaters ohne Vorlage seiner Heimatpapiere in die Geburtsurkunde einzutragen. Über diese Papiere verfügt der Vater des Kindes jedoch nicht. Die Familie hat einen Anwalt eingeschaltet, um sich gegen die Behördenwillkür zu wehren.