Unerlaubte Schwangerschaftstests in Betrieben – Welche der Maßnahmen aus dem im Oktober 2008 von Frauenministerin Ross-Luttmann vorgeschlagenen Katalog wurden in der Zwischenzeit erfolgreich umgesetzt? (29.09.10)

Frauen, die sich bewerben, müssen weder die Frage nach einer vorliegenden Schwangerschaft wahrheitsgemäß beantworten, noch durch Arbeitgeber erzwungene Schwangerschaftstests über sich ergehen lassen. Die Praxis zeigt zuweilen ein anderes Bild. Hier ist auch die Politik in der Pflicht, einem solchen Vorgehen auf dem Arbeitsmarkt Einhalt zu gebieten.

Aus diesem Grund reicht Kreszentia Flauger nun eine zweite Anfrage zu diesem Thema ein, die direkt auf die bereits im Mai 2009 gestellte Anfrage der Linken „Diskriminierende Schwangerschaftstests – Toleriert Frauenministerin Ross-Luttmann Druck auf Schwangere?“ Bezug nimmt. Frauenministerin Ross-Luttmann hatte 2008 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das eine gemeinsame Aktion mit den Gewerbeaufsichtsämtern, die Einbindung der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft, die Erstellung eines „Fair-Play-Briefes“ durch die Unternehmerverbände und die Erstellung und Verteilung einer entsprechenden, in mehreren Sprachen verfassten Broschüre vorsah.

Die erste Anfrage der Linken zu diesem Thema war mit dem Hinweis, alle vier Maßnahmen befänden sich in der Umsetzungsphase, beantwortet worden. Das Ministerium hatte angekündigt, erste verwertbare Ergebnisse würden erst Anfang August 2010 vorliegen. Flauger will nun wissen, inwieweit die vorgestellten Maßnahmen umgesetzt wurden und welche Erfolge zu verzeichnen sind. Die Maßnahmen selbst hinterfragt sie kritisch, da beispielsweise der „Fair-Play-Brief“ ausdrücklich als freiwillige Selbstverpflichtung von den Unternehmerverbänden formuliert wurde und daher die Einhaltung der darin genannten Maßnahmen in keiner Weise überprüft werden kann. Außerdem will die Landtagsfraktionsvorsitzende in Erfahrung bringen, ob die Regierung die bereits umgesetzten Maßnahmen auch nach Prüfung der endgültigen Ergebnisse noch immer für ausreichend halte.

Hier können Sie die Anfrage im Wortlaut nachlesen