Was sich 2010 ändert:

Das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind steigt um 20, - Euro von 164,- auf 184,- Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind wird zukünftig 190,- Euro gezahlt, ab dem vierten erhalten Eltern jeweils 215,-Euro.

Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben

Für Beherbergungsleistungen wird künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent (bisher 19 Prozent) zu zahlen sein. Eine Weitergabe der Ersparnis an die Gäste ist aus Sicht von Experten jedoch nicht zu erwarten.

Nicht mehr nur für Kinder und Ehegatten gilt ab Januar 2010 ein verminderter Erbschaftssteuersatz, sondern auch für andere Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen.

Die Erbschaftssteuersätze sinken. Sie betragen, abhängig von der Höhe des Vermögens, ab 2010 zwischen 15 und 43 Prozent (bisher 30 bis 50 Prozent). Die Bedingungen für Steuerbefreiungen bei der Übernahme von Familienbetrieben werden gelockert. Arbeitsplätze müssen von den Erben nun nicht mehr sieben Jahre lang erhalten werden, sondern nur noch fünf Jahre sein. Die erforderliche Mindestlohnsumme sinkt von 650 auf 400 Prozent des vor der Unternehmensnachfolge gezahlten Durchschnittsjahreslohnes.

Unternehmen werden mit einer Entschärfung der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen beschenkt.

Bei Abschreibungen kann ab 2010 zwischen der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro oder der Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro gewählt werden.

Die Förderung von Biokraftstoffen wird - entgegen ursprünglicher Planungen - nicht vermindert.

Supermärkten verkaufen zukünftig keine Eier mehr, die aus Käfighaltung stammen.

Die Zahl der Umweltzonen in deutschen Städten steigt ab Januar auf 40. Sieben Kommunen verschärfen ihre Einfahrtverbote: Fahrzeuge mit roter Plakette - auch von außerhalb - dürfen dann nicht mehr in die Zonen fahren. In Berlin und Hannover gilt das Fahrverbot sogar für Autos mit gelber Plakette.

Ab 2010 sind bei Geldanlageberatung Protokolle vorgeschrieben, in denen der Anlass der Beratung, die Dauer des Gesprächs, die persönliche Situation des Kunden, vom Berater vorgeschlagene Produkte und Wertpapiere und die grundlegenden Wünsche des Kunden festzuhalten sind.

Unternehmen müssen ab dem 1. Januar Lohndaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Ab 2012 sollen dann mit den Daten Anträge auf Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld entschieden werden.

Unternehmen können im Jahr 2010 nur noch für maximal 18 Monate Kurzarbeitergeld beantragen (bisher 24 Monate).

Ab 2010 können Ehepaare auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV oder III/V besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen.

Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung können nun nicht mehr eingeschränkt, sondern vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies gilt für Versicherungsleistungen, die die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.

Privat Krankenversicherte können erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen. Ebenfalls als Sonderausgaben gelten die Prämien des am 1. Januar 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung, sofern darin kein Krankengeld enthalten ist. Die Beiträge zu Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Risikolebensversicherungen sowie zu freiwilligen Pflegeversicherungen sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, allerdings nur, wenn der neue Höchstbetrag für Aufwendungen durch Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist. Die Höchstgrenzen steigen auf 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen).

Der Steuergrundfreibetrag steigt ab dem 1. Januar auf 8.004,- Euro.

Ärzte sind zukünftig dazu verpflichtet, neuerdings Schwangere mit auffälligem Befund nach einer Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung umfassend und ergebnisoffen informieren. Zwischen diesem Gespräch und einem Schwangerschaftsabbruch müssen drei Tage liegen, es sei dann, das Leben der Mutter ist gefährdet.

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2010 erneut angehoben. Danach erhöhen sich etwa die ambulanten Pflegesachleistungen ebenso wie die teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Pflegestufe I von bis zu 420 Euro monatlich auf bis zu 440 Euro. In Pflegestufe II von bis zu 980 Euro monatlich erhöhen sie sich auf bis zu 1.040 Euro, in Pflegestufe III von bis zu 1.470 Euro monatlich auf bis zu 1.510 Euro. Das Pflegegeld wird in Stufe I von monatlich 215 Euro auf 225 Euro angehoben, in Stufe II von monatlich 420 Euro auf 430 Euro und in Stufe III von monatlich 675 Euro auf 685 Euro. Bei der vollstationären Pflege steigt der Betrag von monatlich 1.470 Euro auf 1.510 Euro in Stufe III und in Härtefällen von monatlich 1.750 Euro auf 1.825 Euro.

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 1. Januar 2010 von 48.600 Euro auf 49.950 Euro. Für familienversicherte Angehörige von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen erhöht sich ab Januar das zulässige Monatseinkommen von 360 Euro auf 365 Euro. Für geringfügig Beschäftigte bleibt es bei einem zulässigen Gesamteinkommen von 400 Euro für die beitragsfreie Familienversicherung.

Zivildienstleistende werden zukünftig im Rahmen eines eintägigen Einführungslehrgangs, der spätestens bis zur fünften Woche des Zivildienstes stattfinden muss, über ihre Rechte und Pflichten informiert.