Transparenz

Einkünfte, Ausgaben und Nebentätigkeiten

Abgeordnetendiäten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind immer einmal wieder Thema in den Medien.

Ich finde es richtig, wenn hier kritisch hingesehen wird:

Umfangreiche Nebentätigkeiten sind zeitlich neben einem Landtags- oder Bundestagsmandat eigentlich nicht möglich, wenn man sein Mandat ernst nimmt. Meine wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit für das Mandat beträgt ohne weiteres 60 Stunden und mehr.

Außerdem sollten Politikerinnen und Politiker ihre Unabhängigkeit nicht für Aufträge aus Wirtschaft und Industrie verkaufen.

Die Diäten und Aufwandsentschädigungen sollen zwar den Abgeordneten ihren Lebensunterhalt und ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern und ihre Aufwendungen aus dem Mandat abdecken. Ich finde aber, dass Abgeordnete in Zeiten stagnierender Arbeitnehmereinkommen auch keine Diätenerhöhung bekommen sollen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle über meine Einkünfte und mandatsbezogenen Ausgaben und Nebentätigkeiten umfassend informieren.

Die Höhe der Diäten, Aufwandsentschädigungen und Erstattungen für niedersächsische Landtagsabgeordnete sind im Niedersächsischen Abgeordnetengesetz geregelt.

Grundentschädigung / Diät

Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages erhalte ich eine monatliche Grundentschädigung von 5.595 €. Die LINKE hat im Landtag geschlossen gegen die darin enthaltene Diätenerhöhung von 110 € brutto zum 1.5.2008 gestimmt. Wir spenden unsere Diätenerhöhungen und werden demnächst entscheiden, wie und an wen. Die Abgeordnetendiäten sind voll steuerpflichtig. Außerdem ist darauf Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Aufwandsentschädigung

Für Aufwendungen, die mit dem Mandat verbunden sind, bekommen ich wie alle Abgeordneten im Landtag eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.048 € monatlich. Davon müssen Ausgaben wie Büromiete und Nebenkosten, Büroeinrichtung und -materialien, Telefon-, Internet- und Zeitungskosten, Fachliteratur, nicht erstattungsfähige Reise- und Übernachtungskosten und mehr bestritten werden. Dafür können Abgeordnete in ihrer Steuererklärung keine Werbungskosten für ihr Mandat geltend machen.

Funktionsträgerzulage

Die vier Mitglieder des Fraktionsvorstandes (beide Vorsitzenden und beide Stellvertreter) erhalten eine monatliche Funktionsträgerzulage von 500 € brutto. Ich spende den entsprechenden Nettobetrag freiwillig an meine Partei.

Einkünfte außerhalb des Abgeordnetenmandats

Aus dem Verkauf von selbstgemachten Glasperlen und Schmuck und aus Beteiligungen an Windkraftanlagen beziehe ich Nebeneinkünfte von insgesamt etwa 150 € brutto pro Monat.

Beiträge und Spenden an DIE LINKE.

Die Abgeordneten der LINKEN leisten neben ihren Mitgliedsbeiträgen zusätzliche Mandatsträgerabgaben und Spenden. Insgesamt sind das in meinem Fall 911 € pro Monat.

Weitere Beiträge und Spenden

Für meine Mitgliedschaften in der Gewerkschaft ver.di, in politischen und caritativen Vereinen und als Fördermitglied bei ['solid] und Parlamentwatch e.V. sowie für eine regelmäßige Spende an Misereor fallen knapp 180 € monatlich an.

Regelmäßige mandatsbezogene Ausgaben

Für mein Wahlkreisbüro in Wildeshausen, die damit verbundenen Nebenkosten, Büromaterialien, zusätzliche Zeitungen, Fachliteratur, Internet, Handygebühren, Telefongebühren, Postgebühren zahle ich monatlich etwa 700 €.

Variable Ausgaben

Reisekosten und Übernachtungskosten zu den Landtagssitzungen, Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen werden vom Landtag erstattet. Für den erhöhten Verpflegungsaufwand gibt es zu diesen Terminen ein Tagegeld in Höhe von 15 € (bei eintägigen Reisen) bzw. 23 € (bei mehrtägigen Reisen). Verpflegungs- und Übernachtungskosten für weitere Fahrten in mein Hannoveraner Büro, Veranstaltungen und anderen Terminen werden nicht erstattet. Abgeordnete des Landtages haben eine Netzkarte der Bahn für Fahrten in Niedersachsen und nach Berlin, die ich gern nutze, soweit die Bahnverbindung halbwegs akzeptabel ist.